Mit Ausnahme der Dokumentationsvorschriften in 5.4.4.2 gelten die Bestimmungen dieses Codes nicht fr Sendungen von BLEIPHOSPHIT, ZWEIBASIG, wenn ihnen eine Erklrung des Versenders beigegeben wird,  aus der hervorgeht, dass der zu befrdernde Stoff so stabilisiert wurde, dass er nicht die Eigenschaften eines Stoffes der Klasse 4.1 besitzt.